Bavette Rucola und Tomaten - Autor:  sabotrax @ flickr.com

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Verfallsdatum. Es gibt lediglich an, bis zu welchem Zeitpunkt ein Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung seine typischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Konsistenz behält. Nach Ablauf des MHD ist das Produkt daher nicht automatisch verdorben. Deshalb steht auf Verpackungen auch „mindestens haltbar bis…“. Lebensmittel dürfen in der Regel sogar darüber hinaus noch verkauft werden.

Das Verbrauchsdatum

Bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wird statt des MHD ein Verbrauchsdatum angegeben („verbrauchen bis…“). Dies betrifft zum Beispiel Hackfleisch, Vorzugsmilch oder frisches Geflügelfleisch. Nach Ablauf dieses Datums sollte das Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden, da sonst ein erhöhtes Risiko für Lebensmittelvergiftungen besteht.

Geruchs- und Geschmackstest

Unabhängig vom Datum sollte man sich immer auf die eigenen Sinne verlassen. Schon vor Ablauf des MHD können Lebensmittel verdorben sein. Hinweise darauf sind unangenehme, ranzige, säuerliche oder muffige Gerüche sowie Veränderungen im Aussehen.

Besonders wichtig: Sichtbarer Schimmel bedeutet in der Regel, dass das Lebensmittel entsorgt werden sollte, da sich der Pilz oft bereits im gesamten Produkt ausgebreitet hat.